STEUERN UND KOSTEN
Unsere Abteilung Steuervertretung erbringt Dienstleistungen für Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, aber einen Grundbesitz auf spanischem Boden besitzen, sowie für in Spanien ansässige ausländische Besitzer (ausländische Ansässige). Beide unterliegen einer Reihe von steuerlichen Pflichten gegenüber dem Finanzministerium.
Die Ernennung eines gesetzlichen Vertreters in Spanien zur Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten hat sich als weise Entscheidung für die meisten nicht ansässigen und ansässigen ausländischen Grundstücksbesitzer erwiesen.